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   KG, 02.10.2003 - 20 U 402/01   

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https://dejure.org/2003,4731
KG, 02.10.2003 - 20 U 402/01 (https://dejure.org/2003,4731)
KG, Entscheidung vom 02.10.2003 - 20 U 402/01 (https://dejure.org/2003,4731)
KG, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 20 U 402/01 (https://dejure.org/2003,4731)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen ärztlichen Behandlungsfehlers; Fahrlässiges Nichterkennen von vorgeburtlichen Fehlbildungen eines Kindes; Beachtung des ärztlichen Standards durch Anwendung der Grundsätze der Mutterschaftsrichtlinien bei ...

  • Judicialis

    ZPO § 97 I; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 543 n. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 831
    Arzthaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch der Mutter wegen vorgeburtlich nicht erkannter Fehlbildungen des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 823 BGB
    Mutterschaftsrichtlinien als ärztlicher Standard gelten für alle Patienten; Arzthaftungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 691
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 10.10.1994 - 20 U 4469/93

    Arzt; Schwangerschaft; Mißbildung; Kind; Anhaltspunkte

    Auszug aus KG, 02.10.2003 - 20 U 402/01
    Wie der Senat bereits in einem insoweit dem vorliegenden Rechtsstreit ähnlichen Verfahren entschieden hat (VersR 1996, 332 f.), sind diese Richtlinien ärztlicher Standard.
  • OLG Köln, 21.09.2011 - 5 U 11/11

    Anforderungen an die ärztliche Betreuung während einer Schwangerschaft

    Sie dürfen daher nicht unterschritten werden, müssen - ohne Anlass - aber auch nicht überschritten werden (vgl. OLG München OLGR 1993, 189 f.; KG VersR 1996, 332 ff. [der BGH hat die Revision der damaligen Kläger durch Beschluss vom 17.10.1995, VI ZR 368/94, nicht angenommen]; KG NJW 2004, 691 ff.; OLG Stuttgart OLGR 1999, 406 ff.).
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