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KG, 02.10.2003 - 20 U 402/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen ärztlichen Behandlungsfehlers; Fahrlässiges Nichterkennen von vorgeburtlichen Fehlbildungen eines Kindes; Beachtung des ärztlichen Standards durch Anwendung der Grundsätze der Mutterschaftsrichtlinien bei ...
- Judicialis
ZPO § 97 I; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 543 n. F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 831
Arzthaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch der Mutter wegen vorgeburtlich nicht erkannter Fehlbildungen des Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
§ 823 BGB
Mutterschaftsrichtlinien als ärztlicher Standard gelten für alle Patienten; Arzthaftungsrecht
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.10.2001 - 6 O 282/00
- KG, 02.10.2003 - 20 U 402/01
Papierfundstellen
- NJW 2004, 691
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 10.10.1994 - 20 U 4469/93
Arzt; Schwangerschaft; Mißbildung; Kind; Anhaltspunkte
Auszug aus KG, 02.10.2003 - 20 U 402/01
Wie der Senat bereits in einem insoweit dem vorliegenden Rechtsstreit ähnlichen Verfahren entschieden hat (VersR 1996, 332 f.), sind diese Richtlinien ärztlicher Standard.
- OLG Köln, 21.09.2011 - 5 U 11/11
Anforderungen an die ärztliche Betreuung während einer Schwangerschaft
Sie dürfen daher nicht unterschritten werden, müssen - ohne Anlass - aber auch nicht überschritten werden (vgl. OLG München OLGR 1993, 189 f.; KG VersR 1996, 332 ff. [der BGH hat die Revision der damaligen Kläger durch Beschluss vom 17.10.1995, VI ZR 368/94, nicht angenommen]; KG NJW 2004, 691 ff.; OLG Stuttgart OLGR 1999, 406 ff.).